Patienteninformation

Übermittlung der Rechnungsdaten

Im hawatrust-Anschlussvertrag wird festgehalten, dass es die Pflicht des Leistungserbringers ist, seine Patientinnen und Patienten über die statistische Sammlung der Abrechnungsdaten zu orientieren.

In folgenden beiden Fällen ist eine Patienteninformation ausreichend:

1)Der Arzt liefert die Daten für die Statistik und den persönlichen Praxisspiegel
zu hawatrust (keine elektronische Abrechnung)

2)Der Arzt liefert die Daten für die Statistik und den persönlichen Praxisspiegel zu
hawatrust. Die Daten werden von den Versicherern elektronisch bei hawatrust
abgeholt (elektronische Abrechnung)

Nachfolgend unser Vorschlag für die Patienteninformation:
Merkblatt Informationen Patienten

In folgendem Fall ist ein zusätzliches Informationsblatt notwendig:

3)Der Arzt liefert die Daten für die Statistik und den persönlichen Praxisspiegel zu
hawatrust mit Auftrag, die Rechnungen und Rückerstattungsbelege zu drucken
und den PatientInnen zuzustellen.

Nachfolgend unser Vorschlag für das Informationsblatt an Ihre Patientinnen und Patienten:
Infoblatt Rechnungsdruck

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